Heike Mohr, 33, und ihre Familie erhielten an Heiligabend eine Zwangsräumung nach § 21 - obwohl sie und ihr Mann die Prüfungen auf Erschwinglichkeit bestanden, wollte kein Makler oder Vermieter an sie vermieten.

Die Krankenschwester für Neugeborene des war schockiert, als sie feststellte, dass kein Vermieter oder Makler an eine Familie mit vier Kindern vermieten wollte, obwohl sowohl sie als auch ihr Mann die Prüfung der Erschwinglichkeit bestanden.

Heike Mohr mit Kinder. Quelle: wiwo

Die Familie hatte keine andere Wahl, als sich bei der Stadtverwaltung als obdachlos zu melden.

Heike bezeichnete die Diskriminierung, mit der ihre Familie konfrontiert war, als "erschütternd und demütigend".

Sie sagte: "Die Tatsache, dass Kinder diskriminiert werden können, ist abscheulich und hätte niemals passieren dürfen.

Ich konnte nicht glauben, dass mir das passiert war, aber je mehr ich darüber sprach, desto mehr Leute meldeten sich und sagten, dass sie dasselbe erlebt hatten oder jemanden kannten, dem das passiert war".

Familie landete auf der Straße. Quelle: wiwo

Heike wandte sich an die gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft, die ihren Fall gegen die Immobilienmakler, die ihre Familie diskriminiert hatten, vorbrachte.

Quelle: wiwo

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