Aufgrund der steigenden Gaspreise und der zusätzlichen Kosten für die Gasabgabe muss rund die Hälfte der deutschen Haushalte im kommenden Winter mit erheblichen Heizkosten rechnen.

Aber auch die Verbraucher, die ihren Kamin beheizen, rechnen mit steigenden Kosten, da die Angst vor einer Gasknappheit die Brennholzpreise in die Höhe getrieben und zu einer Verknappung auf dem Markt geführt hat.

Wie die Waldbesitzervereinigung AGDW gegenüber der Nachrichtenagentur dpa erklärte, wurde in letzter Zeit mehr Holz aus deutschen Wäldern entnommen.

Kamin. Quelle: aussiedlerbote.de

In vielen Fällen kann dies jedoch als Diebstahl gewertet werden, der mit hohen Geldstrafen geahndet wird.

Was Brennholzbesitzer wissen solltenIm Prinzip hat jeder Wald in Deutschland einen Eigentümer. Dies kann der Staat oder eine Privatperson oder ein Unternehmen sein.

Diesem Grundbesitzer gehören alle Teile des Waldes, d. h. nicht nur Bäume, sondern z. B. auch Tannenzapfen, Blumen oder Holz.

Wer unerlaubt Holz jeglicher Art, einschließlich auf dem Boden liegender Äste und Zweige, sammelt, begeht Diebstahl.

Die Regelung zum Handstrauß (§ 39 Abs. 3 BNatSchG), die kleine Mengen von nicht geschützten Blumen, Kräutern, Beeren und Pilzen zum persönlichen Gebrauch erlaubt, gilt nicht für Brennholz.

Wann ist das Sammeln von Brennholz erlaubtObwohl das Sammeln von Brennholz ohne Genehmigung grundsätzlich verboten ist, kann es in einigen Wäldern - je nach Bundesland - eingeschränkt sein.

Holz. Quelle: aussiedlerbote.de

Nähere Informationen finden Sie im "Bundeswaldgesetz" oder in den Waldgesetzen der jeweiligen Regionen.

So kann es beispielsweise erlaubt sein, eine Höchstmenge an Brennholz zu entnehmen oder in bestimmten Waldgebieten Brennholz zu sammeln.

Wenn Ausnahmen und Genehmigungen in den Vorschriften nicht ausdrücklich genannt werden, kann von einem generellen Verbot ausgegangen werden, wie im Sonderfall des Brennholzes.

Für Brennholz, d.h. Äste und Zweige, die ohne menschliches Zutun vom Baum gefallen sind, gibt es in einigen Bundesländern (z.B. Bayern) Sonderregelungen oder Ausnahmen, die das Sammeln erlauben.

Bitte beachten Sie: Für nichtstaatliche Wälder, die Privatpersonen, Unternehmen usw. gehören, gelten die individuellen Vorschriften des Eigentümers.

Quelle: aussiedlerbote.de

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