Urlaub soll eigentlich die schönste Zeit des Jahres sein – Entspannung, Reisen und Abschalten. Doch was passiert, wenn man während des Urlaubs krank wird? Viele Arbeitnehmer sind unsicher, wie sie sich richtig verhalten und welche Rechte ihnen gesetzlich zustehen.

1. Krank im Urlaub – Gesetzliche Regelung

Nach deutschem Recht, genauer § 9 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), gilt:

„Erkrankt ein Arbeitnehmer während seines Urlaubs, so werden die Tage der Arbeitsunfähigkeit nicht auf den Urlaub angerechnet.“

Das bedeutet: Wenn Sie während des Urlaubs krank werden und dies ärztlich nachweisen können, zählen diese Tage nicht als Urlaubstage. Sie können diese Tage später nachholen.

Wichtig: Die Krankheit muss durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden. Dieses Attest sollte im Idealfall auch den genauen Zeitraum der Erkrankung dokumentieren.

2. Was tun, wenn Sie im Urlaub krank werden?

  1. Arzt aufsuchen

    • Suchen Sie so früh wie möglich einen Arzt auf, am besten vor Ort.

    • Lassen Sie sich ein Kranken- oder Arbeitsunfähigkeitszeugnis ausstellen.

  2. Arbeitgeber informieren

    • Melden Sie die Erkrankung sofort Ihrem Arbeitgeber.

    • Übermitteln Sie das ärztliche Attest – per E-Mail oder Fax, je nach Vorgabe.

  3. Aufbewahrung der Unterlagen

    • Bewahren Sie das Attest gut auf, damit es bei eventuellen Rückfragen vorgelegt werden kann.

  4. Urlaubstage nachholen

    • Die während der Krankheit ausgefallenen Urlaubstage können später nachgeholt werden.

    • Es empfiehlt sich, mit dem Arbeitgeber abzusprechen, wann dies möglich ist.

3. Besondere Situationen

  • Krankheit im Ausland:

    • Auch hier gilt die gleiche Regel. Wichtig ist, dass Sie ein offizielles ärztliches Attest vorlegen.

    • Viele Versicherungen decken die Kosten für Arztbesuche im Ausland ab, es lohnt sich, die Reise- oder Auslandskrankenversicherung zu prüfen.

  • Leichte Beschwerden:

    • Nur echte arbeitsunfähige Erkrankungen zählen. Kleinere Beschwerden, die Sie nicht arbeitsunfähig machen, führen nicht zu einer Verlängerung des Urlaubs.

  • Nachweisprobleme:

    • Wenn Sie kein Attest haben, können Sie die Urlaubstage nicht zurückfordern. Daher ist es entscheidend, zeitnah ärztliche Dokumentation zu erhalten.

4. Tipps für den Urlaub

  • Informieren Sie sich vor Reiseantritt über lokale Ärzte und Notfallnummern.

  • Halten Sie die Kontaktinformationen Ihres Arbeitgebers griffbereit.

  • Prüfen Sie, ob Ihre Krankenversicherung im Ausland gültig ist.

  • Dokumentieren Sie Symptome und Arztbesuche, falls Rückfragen entstehen.


Fazit:
Wer während des Urlaubs krank wird, hat das Recht, die Krankheitstage nicht auf den Urlaub anrechnen zu lassen. Entscheidend ist ein ärztliches Attest und die sofortige Meldung beim Arbeitgeber. So kann der Urlaub später ohne Nachteile nachgeholt werden.

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