Die schwarz-rote Koalition aus Union und SPD hat sich nach längeren Verhandlungen auf eine grundlegende Reform des Gebäudeenergiegesetzes verständigt. Das Gesetz, das in der öffentlichen Debatte häufig als „Heizungsgesetz“ bezeichnet wurde, soll künftig unter einem neuen Rahmen weitergeführt und inhaltlich angepasst werden.

Im Zentrum der Reform steht vor allem der Schutz von Mieterinnen und Mietern vor steigenden Nebenkosten. In den vergangenen Monaten war immer wieder kritisiert worden, dass die ursprünglichen Vorgaben zur energetischen Sanierung und zum Heizungstausch zu finanziellen Mehrbelastungen führen könnten. Die nun erzielte Einigung soll genau hier ansetzen und soziale Härten abfedern.

Nach Angaben aus Koalitionskreisen sieht der Kompromiss eine stärkere Kostenkontrolle bei Modernisierungsmaßnahmen vor, die durch die energetischen Anforderungen ausgelöst werden. Vermieter sollen zwar weiterhin verpflichtet bleiben, Gebäude schrittweise klimafreundlicher zu gestalten, gleichzeitig sollen die daraus resultierenden Kosten aber begrenzter auf die Miete umgelegt werden können.

Mit der Einigung zwischen Union und SPD scheint nun der Weg frei für das sogenannte Gebäudemodernisierungsgesetz. Dieses soll das bisherige Gebäudeenergiegesetz ablösen oder umfassend ergänzen und noch in naher Zukunft vom Kabinett beschlossen werden.

Die politische Einigung gilt als wichtiger Schritt, um den lang andauernden Streit um die Wärmewende im Gebäudesektor zu entschärfen. Gleichzeitig bleibt abzuwarten, wie die konkreten gesetzlichen Regelungen im Detail ausgestaltet werden und wie sie sich in der Praxis auf Eigentümer, Vermieter und Mieter auswirken werden.

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