In München fand auf der Praterinsel eine Technoparty statt, doch wie sich später herausstellte, konnte gar nicht jeder diese Party besuchen.
Ein 44-jähriger Mann wollte die Gegend, wo die Party stattfand, betreten. Er bekam aber keine Erlaubnis. Warum? Der Türsteher war sicher, dass dieser Mann schon zu alt für solche Partys ist.
Diese Worte wirkten auf den Mann beleidigend und er wandte sich an das Gericht. Was sagte man ihm im Gericht?
Im Gericht waren alle sicher, dass der Türsteher recht hatte.
Dieser Vorfall passierte im August 2017. Damals fand auf der Praterinsel Technofestival „Isarrauschen“ statt.
Der Mann, dem der Türsteher nicht erlaubte, die Party zu besuchen, forderte vom Festivalveranstalter 1000 Euro Entschädigung wegen der Altersdiskriminierung. Als er aber eine Abfuhr erledigte, beschloss er eine Klage einzureichen.
Der Mann ist sicher, dass er viel junger aussieht, als sein Alter bestimmt. Er betonte auch, dass er damals mit einer viel jüngeren Freundin zusammen war, die auch nicht mit ihm zusammen wäre, wenn er wie ihr Vater aussähe.
Doch diese Wörter waren für das Gericht nicht genug durchschlagend. „Bei derartigen Disco-Veranstaltungen steht nicht allein die Musik im Vordergrund, sondern das gemeinsame Feiern. Das Gelingen einer solchen Veranstaltung hängt damit entscheidend von einer gelingenden Interaktion unter den Gästen ab“, sagte die Richterin.
Sie sagte auch Folgendes: „Daher ist eine Auswahl der Gäste, um einen gelungenen Abend zu gestalten, vernünftig, um den Interessen der Gäste und des Veranstalters gerecht zu werden“. Die Richterin beschloss, dass der Festivalveranstalter recht hatte, dem Mann den Zutritt zu verweigern.
Quelle: bild.de
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