Neuer Bußgeldkatalog für Verstöße im Straßenverkehr:  Die Kommunen sprechen sich nun für mildere Regeln für Verkehrssünder aus

Viel eher sei ein Verkehrsklima der gegenseitigen Rücksicht und ständigen Vorsicht wichtiger, sagte Landsberg. Dem neuen Bußgeldkatalog zufolge werde schon bei der erstmaligen und möglicherweise einmaligen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um innerorts 21 km/h und außerorts 26 km/h ein Fahrverbot verhängt, sagte Landsberg.

“Man kann durchaus hinterfragen, ob es wirklich verhältnismäßig ist, wenn jemand, der vielleicht viele Jahre ‘punktefrei’ gefahren ist und einmalig einen solchen Verstoß begeht, schon mit einem Fahrverbot belegt wird.”

Nach der Verschärfung des Bußgeldkatalogs hat der Chef des Deutschen Städte- und Gemeindebundes eine Abmilderung der strengeren Strafen angeregt. Die neuen Vorgaben stießen bei vielen Menschen auf “völliges Unverständnis”, sagte Gerd Landsberg. Ein Mehr an Verkehrssicherheit und ein Weniger an Verletzten und Toten im Straßenverkehr würden wir nicht durch “immer weitere Gängelung mit neuen und schärferen Regelungen” erreichen.

Landsberg beklagte außerdem “überzogene Maßnahmen und ideologische Konflikte”: Wir erreichten das Gegenteil, wenn die Menschen die Regelungen nicht mehr akzeptieren oder verstehen. Der Kampf um den Verkehrsraum werde “zu sehr ideologisch geführt”. Dabei gelte es auch zu bedenken, dass alle noch schärferen Ge- und Verbote neue Bürokratie auslösten und der Kontrollaufwand für die Städte und Gemeinden immer größer werde.

Ende April war die Novelle der Straßenverkehrsordnung in Kraft getreten. Der neue Bußgeldkatalog hat bei Autofahrern für “Aufregung” gesorgt, sagte Verkehrsminister Andreas Scheuer zuletzt. Er will deshalb die härteren Strafen bei Tempoverstößen wieder entschärfen.

Quelle: ntv.de

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