Es sollte eigentlich eine ganz normale Schulentscheidung sein – doch nun beschäftigt sie ein Gericht: Ein 8-jähriges Mädchen wurde nicht in den Schulchor aufgenommen, und ihre Mutter will das nicht akzeptieren. Sie hat Klage eingereicht.

Die kleine Lina (Name geändert) hatte sich voller Freude für den Schulchor ihrer Grundschule beworben. Schon lange liebt sie Musik, singt zu Hause bei jeder Gelegenheit und träumte davon, bei Schulaufführungen auf der Bühne zu stehen. Doch nach dem Vorsingen kam die Enttäuschung: Lina wurde abgelehnt – angeblich, weil ihre Stimme „nicht ausreichend entwickelt“ sei, wie es im Schreiben der Schule hieß.

Für Linas Mutter ein Schlag ins Gesicht. „Mein Kind wurde bloßgestellt und verletzt. Das ist diskriminierend“, sagt sie. Ihrer Meinung nach dürften Talente in diesem Alter nicht nach Leistung beurteilt werden – besonders nicht in einem schulischen Angebot, das eigentlich alle Kinder fördern solle. Aus diesem Grund reichte sie Klage gegen die Schule ein – wegen „ungerechter Benachteiligung im Bildungsangebot“.

Die Schule weist die Vorwürfe zurück. Der Chor sei eine freiwillige AG mit begrenzten Plätzen. Man habe – wie jedes Jahr – ein kurzes Vorsingen durchgeführt, um eine ausgewogene Gruppenstärke und musikalische Qualität zu gewährleisten. „Es geht nicht um Ausgrenzung, sondern um eine musikalische Gruppendynamik“, so die Schulleitung.

Der Fall sorgt inzwischen über die Stadtgrenzen hinaus für Diskussionen: Wie leistungsorientiert darf oder soll musikalische Förderung an Grundschulen sein? Und wo endet die pädagogische Freiheit der Schule – und wo beginnt das Recht auf Teilhabe?

Das Gericht hat die Klage angenommen, ein erster Termin ist für kommenden Monat angesetzt. Für Lina und ihre Mutter steht fest: Es geht nicht nur um das Singen – sondern um die Frage, wie wir mit Kinderträumen umgehen.

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