Montagmorgen, 08:55 Uhr. Lisa, 24 Jahre alt, betritt zum ersten Mal das Büro eines mittelständischen Unternehmens in Düsseldorf. Frisch aus dem Studium, durch drei Vorstellungsgespräche und ein Videocall-Screening gegangen, beginnt heute offiziell ihr erster Job als Junior Marketing Assistant.

Sie trägt ein schlichtes weißes Hemd, eine schwarze Hose – und braunen Lippenstift. Ein Ton zwischen „Nougat-Matte“ und „Espresso-Cool“. Modern, dezent, elegant – dachte sie.

Was sie nicht wusste: In ihrem neuen Büro scheint brauner Lippenstift nicht als modisches Statement, sondern als moralischer Fehltritt zu gelten.

„Wir suchen jemanden, der zur Unternehmenskultur passt.“

Noch vor der Mittagspause wird sie vom Teamleiter zur Seite gebeten. Das Gespräch dauert sieben Minuten. Der Tenor: Man habe „ein ungutes Bauchgefühl“. Ihre „Präsenz“ sei „nicht ganz im Einklang mit dem gewünschten Außenbild“. Man wünsche ihr „viel Erfolg auf ihrem weiteren Weg“. Oder kurz gesagt: gekündigt – bevor die Kaffeemaschine überhaupt ihren Namen kannte.

Lippenfarbe als Karrierefalle?

Was genau das Problem war, bleibt unklar. Auf Nachfrage erklärte der Arbeitgeber schriftlich, man wolle sich „nicht zu internen Personalentscheidungen äußern“, betonte aber, dass man „Wert auf einen harmonischen Auftritt im Team“ lege. Ob „harmonisch“ bedeutet, dass Lippen nur in Rosa, Nude oder unsichtbar erlaubt sind – darüber schweigt man.

Lisa selbst ist fassungslos: „Ich dachte zuerst, es sei ein Scherz. Ich hatte keine Ahnung, dass Lippenfarbe ein Kündigungsgrund sein kann.“ Ihre Freunde reagieren mit einer Mischung aus Wut, Unglauben und Memes. Auf Twitter trendet bereits der Hashtag: #LipstickGate

Schönheit nach Vorschrift?

Brauner Lippenstift galt einst als Power-Statement der 90er – getragen von Supermodels, Popstars und Büroikonen wie Ally McBeal. Heute erlebt er ein Comeback bei Influencerinnen, Make-up-Artists und… offenbar nicht bei Personalabteilungen deutscher Mittelständler.

Arbeitsrechtlich bewegt sich der Fall in einer Grauzone. Eine Probezeit erlaubt zwar eine Kündigung ohne Begründung – aber wie weit dürfen Äußerlichkeiten als „unangemessen“ gewertet werden, wenn sie weder anstößig noch unprofessionell sind?

Fazit: Willkommen in der Realität – aber bitte nur mit Lippenstift in „Corporate Nude“

Der Fall Lisa zeigt: Wer heute in ein Unternehmen passt, entscheidet sich manchmal nicht durch Kompetenz, sondern durch Konformität. Wer aus der Reihe tanzt – oder in diesem Fall: aus der Farbpalette – muss mit Konsequenzen rechnen.

Ob Lisas Lippenstift wirklich das Problem war oder nur ein Vorwand, sei dahingestellt. Sicher ist nur: Ihre Geschichte ist ein Denkzettel für alle, die glauben, Individualität sei im Job willkommen – solange sie nicht zu sehr auffällt.

Das könnte Sie auch interessieren:

Ein Paar baute einen Zaun, um einen lästigen Nachbarn loszuwerden: jetzt müssen sie eine hohe Geldstrafe zahlen, Details

Wir können unsere "minderwertigen" Neubauten nicht verkaufen, nachdem der Bauträger ein riesiges Grundstück "auf kontaminiertem Boden" errichtet hat