Ein ungewöhnlicher Fall sorgt derzeit für Aufsehen: Ein Mann verfügte über fast eine halbe Million Euro auf seinen Konten – und erhielt dennoch Bürgergeld, die staatliche Grundsicherung für Menschen mit geringem Einkommen.

Normalerweise wird Vermögen bei der Berechnung von Bürgergeld berücksichtigt. Ersparnisse über einem bestimmten Freibetrag führen in der Regel dazu, dass Leistungen gekürzt oder ganz eingestellt werden. In diesem Fall jedoch entschied das zuständige Amt nach Prüfung, dass das Geld nicht sofort verfügbar war, sodass der Mann trotz des hohen Kontostands weiterhin Leistungen erhielt.

Der Fall löste eine breite Debatte aus. Kritiker sprechen von einer Gerechtigkeitslücke, die Menschen mit großem Vermögen erlaubt, staatliche Leistungen zu beziehen. Befürworter betonen, dass die Gesetzeslage komplex ist und nur tatsächlich verfügbare Mittel für die Berechnung herangezogen werden dürfen.

Die Diskussion zeigt: Bürgergeld soll akute Notlagen abfedern, doch die Frage, wie Vermögen angerechnet wird, bleibt umstritten.

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