In einer kleinen Stadt sorgt ein 53-jähriger Firmenchef derzeit für heftige Diskussionen. Der Inhaber eines mittelständischen Betriebs mit rund 20 Mitarbeitenden soll zwei Bewerberinnen beziehungsweise Bewerbern eine Stelle verweigert haben – offenbar ausschließlich wegen sichtbarer Tätowierungen.
Nach Angaben aus dem Umfeld der Betroffenen verliefen die Bewerbungsgespräche zunächst positiv. Beide Kandidaten verfügten über die geforderte Qualifikation und brachten relevante Berufserfahrung mit. Umso größer war die Überraschung, als sie eine Absage erhielten. In der Begründung soll der Unternehmer deutlich gemacht haben, dass sichtbare Tattoos nicht zum „Erscheinungsbild der Firma“ passen würden.
Der 53-jährige Geschäftsführer verteidigt seine Entscheidung. Gegenüber lokalen Medien erklärte er, dass sein Unternehmen viel Kundenkontakt habe und er großen Wert auf ein „gepflegtes und neutrales Auftreten“ lege. Tätowierungen seien zwar Privatsache, könnten aber bei bestimmten Kundengruppen „nicht immer gut ankommen“. Er betonte, dass es sich um eine unternehmerische Entscheidung gehandelt habe und nicht um eine persönliche Abwertung.
In den sozialen Medien hingegen wird der Fall kontrovers diskutiert. Viele Nutzerinnen und Nutzer werfen dem Firmenchef Diskriminierung vor. Tätowierungen seien längst in der Mitte der Gesellschaft angekommen und kein Zeichen mangelnder Professionalität. Gerade jüngere Generationen empfänden solche Einstellungen als überholt.
Arbeitsrechtlich bewegt sich der Fall in einer Grauzone. Anders als bei Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Herkunft oder Religion sind Tätowierungen kein ausdrücklich geschütztes Merkmal. Unternehmen haben daher grundsätzlich das Recht, bestimmte Kleidung- oder Erscheinungsrichtlinien vorzugeben – insbesondere, wenn diese sachlich begründet sind.
Der Vorfall zeigt jedoch deutlich, wie sehr sich gesellschaftliche Werte im Wandel befinden. Während für manche Tätowierungen Ausdruck von Individualität und Kreativität sind, verbinden andere damit weiterhin Vorurteile. Der Fall des 53-jährigen Unternehmers wirft daher eine größere Frage auf: Wie viel Individualität ist im Berufsleben erlaubt – und wo ziehen Unternehmen ihre Grenzen?
Ob die öffentliche Kritik Auswirkungen auf das Image des Betriebs haben wird, bleibt abzuwarten. Sicher ist jedoch: Die Diskussion über Tattoos im Berufsalltag ist neu entfacht.
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