Viele Menschen lieben die Gartenarbeit. Aber es gibt einige Gartenarbeiten, die man zu bestimmten Zeiten besser nicht übernehmen sollte. Andernfalls müssen Sie eine Menge Geld bezahlen.

Strauchschnitt. Quelle: dw.com

Wenn Sie Unkraut entfernen wollen, das eine Hecke stört, oder einen radikalen Rückschnitt von Sträuchern und Bäumen durchführen wollen, sollte dies vor dem Eintreffen des Frühlings geschehen. Laut Gesetz ist das Fällen und Beschneiden von Bäumen und das drastische Zurückschneiden von Sträuchern in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September landesweit verboten.

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Ein solches Gesetz zielt nicht auf den Schutz der Flora, sondern der Fauna - Kleintiere, Vögel, Insekten. Im Frühjahr zum Beispiel suchen viele Vögel und Kleintiere gerade in Hecken und Sträuchern Schutz. Wer gegen das Gesetz zur Regelung von Gartenarbeiten verstößt, dem drohen bei solchen Ordnungswidrigkeiten Bußgelder von 50 bis sogar 100 Tausend Euro.

Strauchschnitt. Quelle: dw.com

Die Bußgelder sind aber abhängig vom Ort in Deutschland. So kostet in Bayern die Verletzung von Fristen für den Rückschnitt von Hecken bis zu 10 Metern oder deren kompletter Schnitt zur falschen Zeit zwischen 50 und 1000 Euro. In Mecklenburg-Vorpommern ist die Strafe dagegen deutlich höher.

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