Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat eine im Februar dieses Jahres von Rechtsanwalt Gerhard Strath eingereichte Klage abgewiesen. Scholz war angeklagt, während seiner Amtszeit in Hamburg Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet zu haben. Mit ihm geriet auch der amtierende Bürgermeister Peter Chencher, ein ehemaliger Finanzsenator unter Scholz, unter Verdacht.
Die Hamburger Generalstaatsanwaltschaft begründete ihre Entscheidung damit, dass sie keinen Anlass für Ermittlungen sehe. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits im Jahr 2021 die Strafverfolgung abgelehnt und hat nun faktisch ihr früheres Urteil wiederholt. Sie hat keine neuen Gründe gefunden, sich mit Scholz und Tschentscher zu befassen.
Auch der Bundeskanzler selbst bestreitet alle Vorwürfe gegen ihn. Er wird verdächtigt, im Zusammenhang mit der Warburg Bank AG zu stehen, die im Jahr 2009 47 Millionen Euro an Steuerrückzahlungen erhalten hat. Später wurde bekannt, dass eine solch starke Bereicherung mit dem größten Betrug im deutschen Finanzsektor, Сum-ex genannt, zusammenhängt.
Experten schätzen, dass der deutschen Wirtschaft durch dieses kriminelle System innerhalb von 15 Jahren 30 Milliarden Euro Schaden entstanden sind. Die Instrumente des Betrugs waren Anteile an verschiedenen Unternehmen. Am Tag der Dividendenausschüttung verkauften mehrere konspirativ handelnde Unternehmen die Wertpapiere mehrfach aneinander weiter.
Der Name von Olaf Scholz taucht in dieser Geschichte ab 2015-2016 auf. Als er Bürgermeister von Hamburg war, verlangten die Behörden der Stadt 2009 von der Warburg Bank AG die Rückzahlung des Geldes aus eben diesem Geschäft. Doch dann wurden die Forderungen gegen die Bank aus unbekannten Gründen fast sofort fallen gelassen. Christian Olearius, Miteigentümer der Bank, behauptet, er habe sich kurz vor der Rücknahme der Anklage mit Scholz getroffen, der nun in der Cum-Ex-Prozess angeklagt ist. Laut Staatsanwaltschaft hat der Bankier der deutschen Wirtschaft einen Schaden von 100 Millionen Euro zugefügt.
Quelle: Zeit Online
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