Das Bürgergeld ist ein Projekt der Ampelregierung zur Anpassung des bestehenden Sozialsystems. Millionen bedürftiger Menschen in Deutschland erhalten dank des Bürgergeldes mehr Geld und eine bessere Versorgung. In der zweiten Phase werden weitere Elemente des Gesetzes umgesetzt. Dies wird am 1. Juli 2023 der Fall sein.
Wer bisher Arbeitslosengeld II bezog, hat künftig Anspruch auf ein Bürgergeld. Hierfür müssen keine neuen Anträge gestellt werden. Wer derzeit Hartz IV bezieht, erhält im Januar automatisch das Bürgergeld.
Das Bürgergeld steht auch Personen zur Verfügung, deren Arbeitseinkommen nicht ausreicht, um die Lebenshaltungskosten zu decken. Sie können zusätzliche Unterstützung erhalten. Wer kann ein Bürgergeld erhalten?
Erwerbsfähige“ Personen ab 15 Jahren
Hilfebedürftige unter 15 und über 65 Jahren
Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht alleine decken können
Personen, deren Leistung nach ALG I auslaufen.
In den ersten 12 Monaten werden die Leistungen gewährt, wenn kein "erhebliches Vermögen" vorhanden ist. In diesem Fall gilt der Höchstbetrag von 40.000 € für den tatsächlichen Begünstigten und 15.000 € für jede weitere bedürftige Person.
Bürgergeld auch für Rentner? Das sind die Pläne
Quellen: swd, spiegel.
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