Das Bürgergeld ist ein Projekt der Ampelregierung zur Anpassung des bestehenden Sozialsystems. Millionen bedürftiger Menschen in Deutschland erhalten dank des Bürgergeldes mehr Geld und eine bessere Versorgung. In der zweiten Phase werden weitere Elemente des Gesetzes umgesetzt. Dies wird am 1. Juli 2023 der Fall sein.

Wer bisher Arbeitslosengeld II bezog, hat künftig Anspruch auf ein Bürgergeld. Hierfür müssen keine neuen Anträge gestellt werden. Wer derzeit Hartz IV bezieht, erhält im Januar automatisch das Bürgergeld.

Neue Reform. Quelle: swd

Das Bürgergeld steht auch Personen zur Verfügung, deren Arbeitseinkommen nicht ausreicht, um die Lebenshaltungskosten zu decken. Sie können zusätzliche Unterstützung erhalten. Wer kann ein Bürgergeld erhalten?

Erwerbsfähige“ Personen ab 15 Jahren

Hilfebedürftige unter 15 und über 65 Jahren

Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht alleine decken können

Personen, deren Leistung nach ALG I auslaufen.

Namensgeber Peter Hartz 2002. Quelle: spiegel

In den ersten 12 Monaten werden die Leistungen gewährt, wenn kein "erhebliches Vermögen" vorhanden ist. In diesem Fall gilt der Höchstbetrag von 40.000 € für den tatsächlichen Begünstigten und 15.000 € für jede weitere bedürftige Person.

Bürgergeld auch für Rentner? Das sind die Pläne

Das Bürgergeld soll nach Angaben des Arbeitsministeriums nicht für Rentner gelten. „Keinen Bürgergeld-Anspruch nach den Regeln für erwerbstätige Personen haben Personen, die im gesetzlichen Rentenalter sind oder die voraussichtlich absehbar für mehr als 6 Monate erwerbsunfähig sind. Für sie besteht der Anspruch auf Bürgergeld unter abgewandelten, vereinfachten Voraussetzungen.“ Es wird also eine Unterstützung geben, aber sie fällt anders aus.

Quellen: swd, spiegel.

Das könnte Sie auch interessieren:

Heldenhafter Hund wieder mit Welpe vereint, den er "wie durch ein Wunder" gerettet hat

"Ich bin Single und gehe nur dann mit einem Mann aus, wenn meine Hunde ihn genehmigen"