Eine 45-jährige Mieterin aus Bensheim steht derzeit vor Gericht, weil sie ihrem Vermieter nicht mitgeteilt hatte, dass sie einen Hund und eine Katze in ihrer Mietwohnung hält. Der Fall wirft Fragen über das Mietrecht, das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter sowie über die Rechte von Tierhaltern auf.
Heimlich vierbeinige Mitbewohner
Die Frau lebt seit mehreren Jahren in einer Mietwohnung eines Mehrparteienhauses. Laut Mietvertrag ist das Halten von Haustieren zustimmungspflichtig – eine Regelung, die in vielen Standardmietverträgen üblich ist. Trotzdem zog die Frau vor etwa einem Jahr mit ihrem Hund und wenig später mit einer Katze ein, ohne den Vermieter davon in Kenntnis zu setzen.
Wie aus Gerichtsunterlagen hervorgeht, erfuhr der Vermieter erst durch Hinweise anderer Mieter von den Tieren. Nach mehrmaliger Aufforderung, die Tiere zu entfernen oder zumindest rückwirkend eine Genehmigung zu beantragen, blieb die Mieterin untätig – woraufhin der Vermieter schließlich Klage einreichte.
Streitpunkt: Zustimmungspflicht bei Haustieren
Rechtlich ist die Lage nicht eindeutig. Während Kleintiere wie Hamster oder Zierfische generell ohne Erlaubnis gehalten werden dürfen, sind Hunde und Katzen in der Regel genehmigungspflichtig. Der Vermieter muss eine solche Zustimmung zwar auf sachlicher Grundlage erteilen – pauschale Ablehnungen sind unzulässig –, dennoch ist das Verschweigen der Tierhaltung ein möglicher Vertragsverstoß.
In der mündlichen Verhandlung argumentierte die Angeklagte, dass die Tiere gut erzogen seien und keinen Lärm oder Schäden verursachen würden. Der Hund sei ein Therapiehund, der ihr helfe, mit psychischen Belastungen umzugehen, erklärte sie. Diese Umstände könnten für das Gericht bei der Entscheidung eine Rolle spielen.
Mögliche Konsequenzen
Dem Gericht liegt nun die Frage vor, ob die nicht genehmigte Tierhaltung einen Kündigungsgrund darstellt oder ob die Haltung nachträglich legitimiert werden kann. Sollte das Gericht zugunsten des Vermieters entscheiden, droht der Frau im schlimmsten Fall die Kündigung der Wohnung.
Rechtsexperten weisen darauf hin, dass offene Kommunikation zwischen Mieter und Vermieter im Zweifel viele Probleme vermeiden kann. Selbst wenn ein Tier für die psychische Gesundheit wichtig ist, sollten entsprechende Vereinbarungen schriftlich festgehalten werden.
Urteil steht noch aus
Ein Urteil in dem Fall wird in den kommenden Wochen erwartet. Bis dahin darf die Frau die Tiere weiterhin behalten. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens verdeutlicht der Fall, wie wichtig klare Absprachen und rechtzeitige Kommunikation im Mietverhältnis sind – besonders wenn es um die Haltung geliebter Vierbeiner geht.
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