Sabine L. galt als zuverlässig, korrekt und pflichtbewusst. 49 Jahre alt, fast drei Jahrzehnte im öffentlichen Dienst, zuletzt im Bereich Bürgerangelegenheiten tätig. Und doch kam im Juli der Schock: Kündigung. Fristlos. Als Beamtin auf Lebenszeit. Ein Fall, der in Behördenkreisen für Aufsehen sorgt.
Was ist passiert?
Die offizielle Begründung: „schweres dienstliches Fehlverhalten“. Doch was genau dahinter steckt, ist umstritten. Laut internen Quellen wurde Sabine L. entlassen, weil sie wiederholt sensible Daten von Bürgern unerlaubt eingesehen und weitergegeben haben soll – angeblich an einen Bekannten, der privat Schulden eintreibt.
Sabine bestreitet die Vorwürfe vehement. „Ich habe nie Informationen weitergegeben, ich habe lediglich intern recherchiert, um Zusammenhänge besser zu verstehen“, sagte sie in einem Gespräch. Für die Behörde war das jedoch ein klarer Verstoß gegen Datenschutzrichtlinien.
Beamtenstatus – kein Schutzschild mehr
Eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ist äußerst selten – und nur bei besonders schweren Vergehen möglich. Juristisch läuft derzeit ein Disziplinarverfahren. Sollte die Entscheidung rechtskräftig bleiben, verliert Sabine nicht nur ihren Job, sondern auch ihre Pensionsansprüche.
Kritik am System – oder Einzelfall?
Der Fall polarisiert. Die Gewerkschaft spricht von einem "überzogenen Strafmaß", da kein finanzieller Schaden entstanden sei. Datenschützer hingegen sehen in dem Verhalten ein ernstes Risiko: „Wer Zugriff auf sensible Informationen hat, trägt besondere Verantwortung – da darf es keine Grauzonen geben“, heißt es von offizieller Seite.
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