Berlin, 5. Januar 2026 – Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland wurde zum Jahresbeginn auf 13,90 Euro pro Stunde angehoben. Die Anpassung gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die unter das Mindestlohngesetz fallen, und soll insbesondere Geringverdienern ein spürbares Plus beim Einkommen verschaffen.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas erklärte: „Mit der Erhöhung des Mindestlohns stärken wir die Kaufkraft der Menschen und sorgen dafür, dass Arbeit fair entlohnt wird. Gerade in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten ist dies ein wichtiger Schritt.“
Die Anpassung auf 13,90 Euro folgt den Empfehlungen der Mindestlohnkommission, die regelmäßig die wirtschaftliche Lage und die Lebenshaltungskosten in Deutschland überprüft. Die Kommission berücksichtigt dabei unter anderem die Inflationsrate, die Entwicklung der Löhne und die Auswirkungen auf Beschäftigung und Wirtschaft.
Für viele Beschäftigte bedeutet die Erhöhung eine spürbare Verbesserung. Wer bisher den alten Mindestlohn von 12,00 Euro erhielt, bekommt nun monatlich mehrere Hundert Euro mehr, abhängig von der Arbeitszeit. Besonders betroffen sind Branchen wie Gastronomie, Einzelhandel und Pflege, in denen viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Mindestlohnniveau bezahlt werden.
Kritiker warnen jedoch, dass steigende Löhne auch die Kosten für Unternehmen erhöhen könnten, insbesondere für kleine und mittelständische Betriebe. Gleichzeitig betonen Ökonomen, dass ein höherer Mindestlohn die Binnennachfrage ankurbeln und die wirtschaftliche Stabilität fördern kann.
Die Bundesregierung setzt damit ein deutliches Zeichen für mehr soziale Gerechtigkeit und stärkt die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Deutschland.
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