Der Schlagersänger Heino geht juristisch gegen einen AfD-Politiker in Brandenburg vor. Hintergrund ist eine Wahlkampfaktion des AfD-Landratskandidaten Felix Teichner in der Uckermark, der den Künstler ohne dessen Zustimmung in sozialen Medien für seine Kampagne verwendet haben soll.

In dem umstrittenen Beitrag wurde der Eindruck erweckt, Heino würde den Politiker unterstützen. Zudem wurde ein Bezug zu einem seiner bekannten Lieder hergestellt. Nach Angaben aus dem Umfeld des Sängers sei diese Darstellung nicht abgesprochen gewesen und stelle eine unzulässige politische Vereinnahmung dar.

Heino und sein Management reagierten mit deutlicher Kritik und bezeichneten den Vorgang als unverschämt. Der Sänger distanziere sich klar von der Partei Alternative für Deutschland (AfD) und lehne jede Nutzung seines Namens für Wahlwerbung ohne Zustimmung ab.

Rechtlich ließ Heino über seinen Anwalt eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Neuruppin beantragen. Gleichzeitig fordert er ein Schmerzensgeld in Höhe von 250.000 Euro wegen der Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte.

Der AfD-Politiker weist die Vorwürfe zurück und argumentiert, die Aussagen seien im politischen Kontext nicht als Tatsachenbehauptung zu verstehen gewesen. Zudem hält er die geforderte Summe für überzogen.

Der Fall sorgt im laufenden Wahlkampf in Brandenburg für politische und öffentliche Diskussionen über die Grenzen von Wahlwerbung und Persönlichkeitsrechten prominenter Personen.

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