ENDLICH URLAUB: WAS MAN ÜBER URLAUB WÄHREND KURZARBEIT WISSEN SOLL
Mit dem Sommer steht die Frage vor der Tür, welche Auswirkungen die Kurzarbeit auf den Urlaubsanspruch der betroffenen Mitarbeiter hat.
Grundsätzlich haben Arbeitnehmer einen Mindestanspruch auf vier Wochen bezahlten Urlaub im Kalenderjahr. Das ergibt sich nicht nur aus dem deutschen Bundesurlaubsgesetz, sondern auch aus der europäischen Arbeitszeit-Richtlinie.
“Es kann vorkommen, dass sich bei Kurzarbeit auch der Urlaubsanspruch verringert”, erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Viele Betriebe mussten ihre Beschäftigten in Kurzarbeit schicken.
Doch bedeutet weniger zu arbeiten auch weniger Urlaub? Für einige hat sich die Arbeitszeit auf null Stunden reduziert, andere arbeiten mit geringer Stundenzahl.
Matthias Herold, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln, betont, dass besteht kein Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung, muss der Chef die Kurzarbeit mit jedem Arbeitnehmer einzeln vertraglich regeln.
Daher geht auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) davon aus, dass Urlaubsansprüche der Arbeitnehmer während der Kurzarbeit nur entstehen können, wenn diese tatsächlich auch eine Arbeitsleistung erbracht haben.
Bei Kurzarbeit null verfällt dann der Urlaubsanspruch für den betreffenden Zeitraum ganz. In jedem Fall bekommen Arbeitnehmer aber auch bei Urlaub während Kurzarbeit ihr übliches Gehalt weitergezahlt.
Hat der Betrieb beispielsweise Kurzarbeit Null angeordnet, wird also gar nicht gearbeitet, erhalten die Mitarbeiter für diese Zeiten auch keinen Urlaubsanspruch. Bei verringerter Arbeitszeit ist der Urlaub entsprechend kürzer.
Quelle:tonline.de
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