Vor fast vier Jahren hat das Bundesverfassungsgericht über die Hartz-IV-Sanktionen entschieden. Das hatte eine Menge unangenehmer Folgen.
Das Opfer war eine Frau, die schwanger war. Das Gericht ordnete an, dass gegen den Bürger Sanktionen verhängt werden, die den Regelsatz um maximal 30 % senken. Doch das Jobcenter strich der schwangeren Mutter schließlich die Hartz-IV-Leistungen.
Die Gerichte befürworten also Sanktionen, allerdings in einem angemessenen Rahmen. Allerdings halten sich nicht alle Arbeitsämter an diese Regelung. Sie suchen nach Möglichkeiten, maximalen Druck auf die Begünstigten auszuüben. Ein aktueller Fall hat dies anschaulich gezeigt.
Wie Sanktionsfrei e.V. berichtet, bat eine Frau um Hilfe. Es stellte sich heraus, dass die Zahlung von Hartz-IV-Leistungen ganz eingestellt worden war. Dies ist eine seltsame und grausame Entscheidung: Die Frau ist derzeit schwanger. Sie hat auch eine zweijährige Tochter.
Das zuständige Jobcenter verlangte Auskunft über die finanziellen Verhältnisse des Vaters. Der Vater ist jedoch ein Asylbewerber in Deutschland. Der Mann lebt mittellos und hat keine Möglichkeit, seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. "Das ist erwiesen", berichtet Helena Steinhaus, die Vorsitzende des Vereins.
Seit Anfang Oktober hat die misshandelte Frau kein Geld mehr. Nach Abwägung aller Umstände erließ das Gericht eine einstweilige Anordnung, mit der das Jobcenter zur Überweisung der Zahlung verpflichtet wurde. Tatsache ist, dass das Leben und die Gesundheit von drei Menschen in Gefahr sind. Die Frau hat jedoch noch immer kein Geld erhalten.
"Ich habe eine einstweilige Verfügung sowie ein Schreiben eines Anwalts, in dem das Jobcenter zur Zahlung verpflichtet wird", so Steinhaus.
Alle bisherigen Versuche sind jedoch erfolglos geblieben. Das Geld ist nicht auf dem Konto der betreffenden Person eingegangen - und das schon seit mehr als einem Tag. Sanktionsfrei hat der betroffenen Frau finanzielle Unterstützung und einen Anwalt zur Verfügung gestellt.
Selbstverständlich folgen die Jobcenter den Weisungen der Bundesagentur für Arbeit sowie dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Wie der vorliegende Fall zeigt, sind sie jedoch in der Lage, die Entscheidung zu missachten.
So berichtet die Arbeitsloseninitiative Basta, dass sich die Behörden auf so genannte Mitwirkungspflichten konzentrieren. Wenn Sie nicht gehorchen, verlieren Sie über Nacht alle Ihre Vorteile.
Quelle: aussiedlerbote.de
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