Wenn Sie in einer Wohnung oder einem Haus mit begrenztem Garten leben, dann wissen Sie, wie wichtig es ist, alle Außenbereiche optimal zu nutzen - egal ob es sich um einen Balkon oder ein kleines Stück Rasen handelt.

Ein Hausbesitzer war jedoch verärgert, als sein Nachbar beschloss, das Flachdach seines Anbaus im Erdgeschoss als behelfsmäßige Dachterrasse zu nutzen, denn das bedeutet, dass er, wenn er draußen sitzt, direkt in die Gärten der Nachbarhäuser sehen kann.

Die anonyme Person erklärte, sie wohne in einem Reihenhaus, das in Wohnungen umgewandelt wurde, und das Nachbargrundstück bestehe ebenfalls aus Wohnungen, wobei die Mieter der oberen Etage das Dach der unteren Wohnung als inoffizielle Terrasse nutzten.

Das Flachdach ist nach Ansicht eines Planungsexperten eine unzulässige Terrasse. Quelle: Wiwo

Nach Angaben des Hausbesitzers hat er bereits versucht, sich bei der Stadtverwaltung zu beschweren, aber man sagte ihm, dass er keine Baugenehmigung benötige, um auf einem bestehenden Dach zu sitzen.

Die Person machte ihre Beschwerden öffentlich, nachdem sie sich an MailOnline gewandt hatte, wo sie eine Antwort von Martin Gaine, einem diplomierten Stadtplaner, erhielt.

Martin Gaine erklärte, dass er zwar Verständnis für den Wunsch der Nachbarn nach einem Platz zum Sitzen und Genießen der Sonne habe, dass aber informelle Dachterrassen auf Reihen- oder Doppelhaushälften im Rahmen des Planungssystems als "rechtswidrig" eingestuft würden, weil sie die Privatsphäre der Menschen beeinträchtigten und eine Quelle von Lärmbelästigung sein könnten.

Terasse. Quelle: Wiwo

Er bestritt auch die Behauptung des Gemeinderats, dass eine Baugenehmigung nicht erforderlich sei, da die regelmäßige Nutzung des Flachdachs als Terrasse eine "Nutzungsänderung" darstelle, die eine Genehmigung erfordere.

Er fügte hinzu: "Obwohl keine physische Entwicklung stattgefunden hat (sie haben kein Geländer zur Umzäunung der Terrasse errichtet und lassen nicht einmal die Hocker dauerhaft dort draußen stehen), ist die Nutzung dennoch rechtswidrig.