Ein französisches Ehepaar erlebte kürzlich einen wahren Albtraum: Zehn Jahre nach dem Kauf ihres Hauses erfuhren sie, dass sie rechtlich gesehen gar nicht die Eigentümer der Immobilie sind. Was wie ein schlechter Scherz klingt, ist das Ergebnis eines gravierenden Verwaltungsfehlers – mit schwerwiegenden Konsequenzen.
Der Traum vom Eigenheim
Im Jahr 2013 erfüllten sich das Paar den Traum vieler: Sie kauften ein Einfamilienhaus in Südfrankreich. Die Übergabe verlief reibungslos, sie zogen ein, renovierten und zahlten jahrelang Kreditraten. Für sie war klar: Das ist ihr Zuhause.
Doch im Jahr 2023, also zehn Jahre später, erhielten sie Post vom Grundbuchamt. Der Inhalt: Sie seien nicht als Eigentümer eingetragen – und rechtlich gesehen gehöre ihnen das Haus somit nicht.
Ursache: Ein Fehler beim Notar
Wie sich herausstellte, wurde bei der notariellen Beurkundung ein schwerwiegender Fehler begangen. Die Eigentumsübertragung wurde zwar im Kaufvertrag geregelt, aber nie offiziell im Grundbuch eingetragen. Diese Formalität ist in Frankreich (wie in vielen anderen Ländern) jedoch entscheidend: Ohne Eintragung im Grundbuch ist der Käufer nicht der rechtmäßige Eigentümer.
Der Notar, der für die Abwicklung zuständig war, hatte offenbar versäumt, die nötigen Unterlagen fristgerecht weiterzuleiten. Inzwischen war dieser Notar verstorben – und wichtige Dokumente unauffindbar.
Die rechtlichen Folgen
Rechtlich bedeutet das: Das Ehepaar besitzt zwar faktisch das Haus, hat es bewohnt, unterhalten und finanziert – aber juristisch sind sie keine Eigentümer. Dadurch könnten sie es nicht verkaufen, nicht vererben und wären im schlimmsten Fall sogar von einem Dritten, der das Grundstück beansprucht, angreifbar.
Zudem könnte die Immobilie weiterhin zum Vermögen des ursprünglichen Verkäufers gehören – und etwa bei dessen Tod oder Verschuldung Gegenstand eines Erb- oder Insolvenzverfahrens werden.
Hoffnung auf eine Lösung
Die Betroffenen haben nun rechtliche Schritte eingeleitet, um ihre Eigentümerstellung nachträglich bestätigen zu lassen. Das Verfahren ist allerdings komplex, teuer und langwierig. Die Familie hofft auf eine gerichtliche Entscheidung, die den ursprünglichen Kaufvertrag anerkennt und eine rückwirkende Eintragung ermöglicht.
Fazit
Dieser Fall zeigt, wie wichtig es ist, nach einem Immobilienkauf sicherzustellen, dass die Eintragung im Grundbuch korrekt erfolgt ist. Ein vermeintlich kleiner formaler Fehler kann sonst zu existenziellen Problemen führen – selbst Jahre später. Eigentum beginnt nicht nur mit einem Kaufvertrag, sondern mit einem rechtlich einwandfreien Eintrag ins Register.
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