Berlin – Ein Bewerber berichtet von einer skandalösen Erfahrung bei einem Vorstellungsgespräch: Laut seiner Aussage wurde ihm eine Stelle verweigert, weil er sich weigerte, mit der HR-Mitarbeiterin zu flirten.
Der Fall
Der 32-jährige Bewerber hatte sich auf eine Position in einem mittelständischen Unternehmen beworben. Während des Gesprächs sei die Personalverantwortliche auf persönliche und flirtende Fragen eingegangen, berichtet er. „Ich wollte professionell bleiben und mich auf den Job konzentrieren. Ich habe nicht auf die Flirtversuche reagiert“, erzählt der Mann.
Die Ablehnung
Kurze Zeit später erhielt er die Nachricht: Absage ohne konkrete Begründung. Der Bewerber ist überzeugt, dass seine Weigerung, die unprofessionellen Annäherungsversuche zu erwidern, der wahre Grund für die Absage war.
Expertenmeinung
Arbeitsrechtler warnen: „Wenn Bewerber wegen einer nicht erwiderten persönlichen Annäherung abgelehnt werden, kann das als Diskriminierung oder sexuelle Belästigung gewertet werden. In solchen Fällen haben Betroffene rechtliche Möglichkeiten.“
Auch Psychologen betonen die Belastung: Bewerber fühlen sich oft unter Druck gesetzt, ihre persönlichen Grenzen zu überschreiten, um beruflich voranzukommen. Dies könne langfristig das Vertrauen in Arbeitgeber zerstören.
Fazit
Dieser Fall zeigt einmal mehr: Professionelles Verhalten sollte bei Vorstellungsgesprächen selbstverständlich sein. Bewerber sollten sich nicht gezwungen fühlen, persönliche Annäherungen zu erwidern. Unternehmen stehen in der Verantwortung, ethische Standards einzuhalten, um Vertrauen und Fairness im Bewerbungsprozess zu gewährleisten.
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