Die deutsche Gesundheitsversorgung gilt international als leistungsfähig – doch seit Jahren hält sich eine umstrittene Frage: Bekommen Privatpatientinnen und -patienten bessere Behandlung als Kassenpatienten?
Zwei Systeme – ein Problem?
In Deutschland existiert ein duales Versicherungssystem: Rund 73 Millionen Menschen sind gesetzlich krankenversichert, etwa 9 Millionen haben eine private Krankenversicherung. Während gesetzlich Versicherte über die Krankenkassen pauschal abgerechnet werden, zahlen Privatversicherte für ärztliche Leistungen in der Regel höhere Honorare.
Das führt zu einem zentralen Kritikpunkt: Ärztinnen und Ärzte verdienen an Privatpatienten mehr – und könnten diese deshalb bevorzugt behandeln.
Wo Unterschiede sichtbar sind
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Wartezeiten: Studien zeigen, dass Privatversicherte häufig schneller Termine bei Fachärzten bekommen. Auch bei geplanten Operationen gibt es oft kürzere Wartezeiten.
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Ausstattung und Komfort: In Krankenhäusern genießen Privatpatienten häufig Vorteile wie Einzelzimmer, Chefarztbehandlung oder bessere Serviceleistungen.
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Medizinische Leistungen: Während die gesetzliche Krankenversicherung nur „ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche“ Behandlungen abdeckt, können Privatversicherte Zugang zu zusätzlichen oder neuen Therapien haben, die nicht im Kassenkatalog stehen.
Stimmen aus der Praxis
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Ärztevertreter betonen, dass die medizinische Grundversorgung für alle gleich sei – unabhängig vom Versicherungsstatus. Unterschiede gebe es vor allem im „Drumherum“.
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Patientenschützer widersprechen: „Wer privat versichert ist, kommt schneller dran und bekommt mehr Leistungen – das ist faktisch eine Zwei-Klassen-Medizin.“
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Politik diskutiert seit Jahren über eine mögliche Angleichung, eine sogenannte „Bürgerversicherung“, konnte sich bislang aber nicht durchsetzen.
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