Der 63-jährige Klaus steht jeden Morgen vor derselben Gefahr: einer tiefen, ausgefahrenen Lücke direkt vor seinem Wohnhaus. Was wie ein kleines Schlagloch aussieht, ist für ihn längst zum Symbol eines größeren Problems geworden – eines Konflikts mit seinem Vermieter, der sich weigert, den Schaden zu beheben.
Klaus lebt seit vielen Jahren in dem Haus am Stadtrand. Die Umgebung ist ruhig, die Nachbarschaft freundlich. Doch direkt vor dem Eingang hat sich über die Zeit eine tiefe Mulde im Boden gebildet. Regen sammelt sich darin, im Winter friert das Wasser zu einer glatten Eisfläche. Mehr als einmal ist Klaus beinahe gestürzt. „Ich habe Angst, dass ich mir irgendwann etwas breche“, sagt er. Mit 63 Jahren heilt ein Knochenbruch nicht mehr so schnell wie früher.
Mehrfach hat Klaus seinen Vermieter schriftlich und telefonisch auf den Missstand hingewiesen. Die Antwort sei stets ausweichend gewesen. Man werde sich „bei Gelegenheit“ kümmern, hieß es. Doch Monate vergingen, ohne dass etwas geschah. Für Klaus ist das unverständlich. Schließlich gehört der Bereich vor dem Haus nicht ihm, sondern dem Eigentümer.
Die Situation spitzte sich zu, als eine Nachbarin tatsächlich in der Vertiefung umknickte. Spätestens da war für Klaus klar: Es musste etwas passieren. Aus Sorge um seine eigene Sicherheit und die der anderen Bewohner griff er schließlich selbst zur Schaufel und besorgte im Baumarkt Kies und Füllmaterial – auf eigene Kosten.
Rein rechtlich ist die Lage eindeutig: Für bauliche Mängel am Grundstück ist grundsätzlich der Eigentümer verantwortlich. Mieter sind nicht verpflichtet, größere Reparaturen außerhalb ihrer Wohnung selbst zu übernehmen. Doch Klaus wollte nicht länger warten und ein mögliches Risiko in Kauf nehmen.
„Es geht mir nicht ums Geld“, sagt er, „sondern darum, sicher in mein Haus zu kommen.“ Dennoch bleibt ein bitterer Beigeschmack. Dass ein Mieter im Rentenalter Arbeiten übernehmen muss, die eindeutig in die Verantwortung des Vermieters fallen, wirft Fragen auf – über Pflichten, Verantwortung und Rücksichtnahme.
Klaus hat angekündigt, die entstandenen Kosten dokumentiert zu haben. Ob er sie vom Vermieter zurückfordern wird, lässt er offen. Für den Moment zählt nur, dass die gefährliche Lücke verschwunden ist – zumindest provisorisch.
Was bleibt, ist die Hoffnung, dass Vermieter ihre Verantwortung ernst nehmen. Denn Sicherheit vor der eigenen Haustür sollte keine Frage des Alters oder der Geduld sein, sondern eine Selbstverständlichkeit.