Pflegegeld: Worauf Rentner hoffen konnten

Jeder Einwohner in Deutschland ist verpflichtet, eine Kranken- und Pflegeversicherung zu besitzen. Die Krankenversicherten erhalten automatisch eine Krankenversicherung ĂŒber ihre Krankenkasse, die wiederum die Rechte und Pflichten der Krankenversicherung an die Krankenkasse ĂŒbertrĂ€gt.

Gesetzliche Pflegeversicherung bezieht sich auf das Sozialversicherungssystem und unterliegt dem elften Teil des Sozialgesetzbuches.

Pflegeversicherung in ihrer jetzigen Form erschien 1995 in Deutschland. Zuvor wurden die Leistungen der Pflege im Rahmen der Krankenversicherung und der Sozialhilfe erbracht.

Zum Zeitpunkt der EinfĂŒhrung von Pflegeversicherung gab es in Deutschland 1,7 Millionen pflegebedĂŒrftige Menschen. Davon lebten 1,2 Millionen zu Hause, und 500.000 Menschen wurden an spezielle Pflegeeinrichtungen verteilt.

Um Zahlungen zu erhalten, mĂŒssen Sie fĂŒr eine bestimmte Zeit versichert sein. Voraussetzung ist auch die Antragstellung. Bewerbung kann ab 15 Jahren und Vollmacht eingereicht werden. Eltern von minderjĂ€hrigen Kindern oder Betreuer können zur Anmeldung ermĂ€chtigt werden.

Zur Entscheidungsfindung werden Experten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) hinzugezogen, die eine unabhĂ€ngige Beurteilung des Pflegebedarfs durchfĂŒhren und ĂŒber den Pflegegrad entscheiden.

Das Gutachten wird im Krankenhaus abgegeben, wenn die Betreuung wÀhrend des Aufenthalts in der Anstalt erforderlich ist.

Gesetzlich unterstĂŒtzt, wenn Angehörige oder Angehörige versorgt werden. Der Arbeitnehmer kann die Arbeitszeit auf 15 Stunden pro Woche reduzieren, um sich um die Person zu kĂŒmmern, die ihm nahe steht, oder eine vollstĂ€ndige Arbeitsentlassung erhalten.

Krankenkasse ĂŒbernimmt Kosten, die durch medizinisch notwendige Behandlungen entstehen. Dazu zĂ€hlen alle Maßnahmen, die zur Linderung von Beschwerden oder zur Heilung von Krankheiten beitragen.

Die Übernahme gibt es fĂŒr privat wie gesetzliche Versicherte, allerdings mĂŒssen Privatversicherte die Zahlungen erst selbst tragen und bekommen sie dann zurĂŒckerstattet.

Wenn Patienten diese Mittel nicht einsetzen können, werden ihre Kinder zunÀchst angezogen, wenn ihr Jahreseinkommen mehr als 100.000 Euro betrÀgt.

Wenn alle anderen Mittel ausgeschöpft sind, können Patienten Hilfe anfordern. Diese Sozialleistung unterstĂŒtzt den Staat und ĂŒbernimmt Kosten, die nicht durch die Pflegeversicherung abgedeckt sind.

Quelle: focus.com

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