VORZEITIG IN RENTE: DIE RENTE MIT 63 IST EIN TEUERER SPASS
Wollen Sie früher in Rente gehen, müssen Sie Abschläge in Kauf nehmen. Für die verschiedenen Altersrenten gibt es vom Gesetzgeber festgelegte Renteneintrittsalter.
Mehr als die Hälfte aller Rentner verlässt jedes Jahr vor dem regulären Rentenalter die Arbeitsstelle.Allerdings sollte, wer den entsprechenden Wunsch hegt, seinen Plan genau durchrechnen. Soll keiner sagen, dass hierzulande nicht gern gearbeitet wird.
Wer 1965 geboren ist, erhält auch bei 45 Versicherungsjahren erst mit 65 eine ungekürzte Rente, 1956 Geborene erst mit 63 Jahren und 8 Monaten. Für noch später Geborene erhöht sich diese Grenze stufenweise weiter. Doch dieser Personenkreis ist natürlich begrenzt. Insbesondere für Akademiker ist die Versicherungszeit oft nicht zu erreichen, da die Jahre des Studiums nicht mitgezählt werden.
Die gute Nachricht lautet, dass sich ein Teil der Abschläge durch freiwilligen Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung ausgleichen ließen. Derart könnte der Beispielrentner rund 160 Euro monatlich mehr Rente rausholen (1614 Euro). Dafür müsste er dann aber auch tief in die eigene Tasche greifen. Grob 40.000 Euro wären für ihn fällig, um zumindest einen Teil der Abschläge auszugleichen. Die Entgeltpunkte, welche durch die verkürzte Arbeitsdauer fehlen, lassen sich aber nicht ausgleichen. Im Beispiel wäre die verbleibende Lücke von 111 Euro also nicht zu schließen. Zudem hätten sich die Ausgleichszahlung erst dann gelohnt, wenn der Rentner mindestens 84 Jahre alt würde.
Wer dann doch bis zum regulären Rentenbeginn arbeiten möchte, kann dies tun. Das zusätzlich eingezahlte Geld gibt es aber nicht bar zurück, sondern nur in Form einer dann höheren Rente.
Die Ausgleichszahlung kann auch dann geleistet werden, wenn der Versicherte gar nicht früher in Rente gehen möchte. Denn mit der Zahlung halten sich Versicherte lediglich die Option auf eine abschlagsfreie vorzeitige Rente offen.
Quelle:ntv.de
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