Für viele klingt es zunächst wie ein Glücksfall: Ein eigenes Haus erben – schuldenfrei, mit Erinnerungen an die Kindheit und voller Zukunftsträume. So erging es einer 30-jährigen Frau, die vor Kurzem das Haus ihres verstorbenen Großvaters geerbt hat. Doch statt Freude und Sicherheit steht sie nun vor einer schweren Entscheidung: Behalten oder verkaufen?
Der Grund: die Erbschaftssteuer. Obwohl das Haus längst abbezahlt ist, schlägt der Fiskus zu – und das ordentlich. Die Immobilie liegt in einer beliebten Gegend, ihr Wert hat sich in den letzten Jahrzehnten stark erhöht. Das Finanzamt fordert nun eine fünfstellige Summe, die die junge Erbin kurzfristig nicht aufbringen kann.
„Ich dachte, ich könnte in dem Haus leben, vielleicht renovieren, etwas Eigenes daraus machen“, erzählt sie. Doch diese Vorstellung kollidiert mit der finanziellen Realität. Ohne größere Rücklagen oder direkten Zugriff auf Bargeld bleibt kaum eine Wahl: Entweder ein teurer Kredit – oder der Verkauf des Elternhauses.
Besonders bitter: Viele solcher Fälle betreffen Erben, die keine direkten Kinder oder Ehepartner des Verstorbenen sind – für sie gelten niedrigere Freibeträge. Enkelkinder wie sie dürfen laut aktuellem Steuerrecht nur 200.000 Euro steuerfrei erben. Liegt der Immobilienwert darüber, wird der Rest besteuert – je nach Verwandtschaftsgrad und Wert sogar mit bis zu 30 Prozent.
Kritik am System kommt von Verbraucherschützern und Steuerexperten: „In vielen Regionen übersteigt der Immobilienwert längst die Freibeträge. Es ist paradox: Menschen werden durch das Erbe nicht reich, sondern stehen vor finanziellen Belastungen, die sie zur Aufgabe des Erbes zwingen“, heißt es aus Expertenkreisen.
Die 30-Jährige überlegt noch: „Es fühlt sich falsch an, das Haus zu verkaufen. Aber ich kann die Steuer einfach nicht zahlen.“ Ihre Geschichte ist kein Einzelfall – sondern ein wachsendes Problem in Zeiten steigender Immobilienwerte und kaum angepasster Freibeträge.
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