Braunschweig – Eine ungewöhnliche Park-Affäre sorgt derzeit in Braunschweig für Aufsehen: Eine Autofahrerin erhielt ein Knöllchen, obwohl sie eine Parkscheibe in ihrem Auto platzierte – der Grund: Die Scheibe war pink statt blau.

Die Frau hatte ihr Auto wie vorgeschrieben mit einer Parkscheibe ausgestattet, um die zulässige Parkdauer einzuhalten. Allerdings handelte es sich dabei um eine auffällige pinke Scheibe. Bei der Kontrolle durch die städtische Parkraumüberwachung wurde das Knöllchen ausgestellt. Auf Nachfrage erklärte die Stadt Braunschweig, dass nur blaue Parkscheiben nach der Straßenverkehrsordnung zulässig seien.

„Die Farbe der Parkscheibe ist nicht egal“, so ein Sprecher der Stadt. „Nur Parkscheiben in der offiziellen blauen Farbe erfüllen die gesetzlichen Anforderungen. Andere Farben können wir leider nicht akzeptieren.“

Die Frau zeigte sich überrascht: „Ich wollte nur ein bisschen Farbe ins Leben bringen. Dass die Farbe wirklich entscheidend ist, hätte ich nicht gedacht.“

Rechtlich gesehen basiert die Regelung auf § 13 der Straßenverkehrsordnung, der die Form und Farbe der Parkscheibe vorschreibt. Demnach müssen Parkscheiben „erkennbar, feststehend und gut lesbar“ sein – und traditionell sind sie blau.

Die Diskussion zeigt einmal mehr, dass bei Verkehrsvorschriften wenig Spielraum für Kreativität besteht. Auch wenn Pink modisch ist, bleibt die klassische blaue Parkscheibe Pflicht in Braunschweig – und vermutlich auch in den meisten anderen deutschen Städten.

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