Der Umweltschutz: Der Europäische Gerichtshof hat sich für Tierrechte eingesetzt, Details sind bekannt

Der Feldhamster ist europaweit eine streng geschützte Art.

Die Ruhe- und Fortpflanzungsstätten von Feldhamstern dürfen nicht gestört werden – selbst dann nicht, wenn die Tiere diese nicht mehr nutzen, aber womöglich dorthin zurückkehren.

Das urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.

Gegen den leitenden Mitarbeiter der Baufirma wurden wegen eines Verstoßes gegen Naturschutzrecht eine Geldstrafe verhängt.

In dem konkreten Fall geht es um Arbeiten für eine Baustraße in Österreich, durch die Eingänge zu Hamsterbauten zerstört wurden.

Das mit dem Fall befasste Verwaltungsgericht setzte das Verfahren schließlich aus und bat den EuGH, den Begriff der Ruhestätten in der entsprechenden EU-Richtlinie zum Artenschutz zu klären.

Er legte dagegen Beschwerde ein und argumentiert, dass zum Zeitpunkt der Bauarbeiten die Feldhamster ihre Behausungen gar nicht genutzt hätten. Ihre Ruhe- oder Fortpflanzungsstätten seien durch den Bau nicht beschädigt oder vernichtet worden.

Quelle: ntv.com

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