Die Klage von Wade Robeson (40) wegen sexueller Belästigung gegen Michael Jackson (1958-2009) könnte noch vor Gericht landen.
Robesons Klage gegen Jacksons Unternehmen wurde bereits mehrfach vom Gericht 2021 abgewiesen. Doch nun hat laut dem Promi-Portal ein Berufungsgericht vorläufig entschieden, dass der Fall doch noch vor Gericht geht.
Wade Robson verklagte Michael Jacksons Firmen MJJ Productions und MJJ Ventures erstmals 2013. Der verstorbene Superstar hatte ihn angeblich von 1990 bis 1997 missbraucht, als er zwischen sieben und 14 Jahre alt war. Robson verklagte Jacksons Unternehmen und die Verwalter seines Nachlasses, weil sie den Missbrauch angeblich begünstigt hätten.
Im Jahr 2017 wies das Gericht die Klage des Australiers zum ersten Mal ab, weil die Verjährungsfrist abgelaufen war. Zwei Jahre später trat in Kalifornien ein Gesetz in Kraft, das Opfern von angeblichem Kindesmissbrauch eine längere Verjährungsfrist einräumt.
Robson ging erneut vor Gericht, aber der Fall wurde 2021 wieder fallen gelassen. Jacksons Firmen seien rechtlich nicht dafür verantwortlich, Robson gegen den Sänger zu verteidigen, argumentierte der Richter. Im Jahr 2005 sagte Wade Robson in einem anderen Prozess zugunsten von Michael Jackson aus. Der Sänger habe ihn nie belästigt.
Selbst nach Jacksons Tod hat er sich nie negativ über den Megastar geäußert. Er sei damals einer "Gehirnwäsche" unterzogen worden und habe Jackson als eine Art Gott gesehen, sagte Robson später über seine Aussage.
Im Jahr 2019 war Wade Robson, der heute ein erfolgreicher Choreograph ist, einer von zwei Männern, die Jackson in der Dokumentation Leaving Neverland detailliert des sexuellen Missbrauchs beschuldigten.
Quelle: vip.de
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