RECHTLICH IST DIE LAGE KLAR: KUNDEN ENTSCHEIDEN, OB SIE EINEN GUTSCHEIN AKZEPTIEREN ODER GELD ZURÜCK HABEN WOLLEN

Die Kunden sollen entscheiden, ob sie Angebote der Veranstalter annehmen oder auf Erstattung bestehen.

In der Bundesregierung gibt es Überlegungen, dass Touristen, deren geplante Reisen ausfallen, statt Erstattungen Gutscheine von Reiseveranstaltern und Fluggesellschaften erhalten sollen.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) appellierte gleichwohl an Betroffene, einen Gutschein zu akzeptieren, dass man sich für einen Gutschein entscheidet, leistet auch einen wichtigen Beitrag dazu, die Vielfalt der Angebote und Dienstleistungen im Reisesektor zu erhalten.

Die Gutscheine sind laut Bundesregierung über die bisherigen Versicherung abgesichert und falls nötig darüber hinaus durch eine staatliche Garantie über den kompletten Wert.

Bei vor dem März 2020 gebuchten Pauschalreisen, die nicht stattfanden, sollen Reiseveranstalter Kunden statt der Erstattung Gutscheine für spätere Reisen anbieten können.

Diese Garantie würde auch dann greifen, wenn ein Anbieter in die Insolvenz geht. Wird ein Gutschein nicht bis Ende 2021 eingelöst, werde das Geld ausgezahlt.

Auch bei abgesagten Flügen ist die Rechtslage eindeutig. Für Verbraucher gelten in diesem Fall die europäischen Fluggastrechte. Danach können Kunden entscheiden, ob sie einen Gutschein akzeptieren oder das Geld zurück haben wollen. Besteht der Kunde auf eine Rückzahlung, ist die Airline verpflichtet, den Ticketpreis innerhalb von sieben Tagen zu erstatten.

Darüber hinaus wolle die Regierung der Reisebranche ermöglichen, bestehende Hilfsprogramme zu nutzen, kündigte Lambrecht an.

Außer Deutschland wollen auch einige andere EU-Länder eine Gutscheinlösung durchsetzen. EU-Kommission empfiehlt Gutscheinlösungen nur auf freiwilliger Basis.

Quelle:wdr.de

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