Am 1. Januar 2021 beginnt eine der größten Rentenreformen in Deutschland: die Grundrente für Geringverdiener.

Sie ist für diejenigen gedacht, die lange gearbeitet haben, aber wenig verdienen. Ursprünglich sollten rund 900 000 Frauen und 400 000 Männer den Zuschlag erhalten.

Nur wer unterdurchschnittlich verdient hat und mindestens 33 Dienstjahre (einschließlich Kindererziehungszeiten, Mutterschaft) nachweisen kann, erhält einen Zuschlag zu seiner Rente.

Rente. Quelle: aussiedlerbote.de

Berücksichtigt werden auch Zeiten der Pflege von Angehörigen sowie Zeiten des Wehrdienstes oder der politischen Gefangenschaft in der DDR.

Die Jahre oder Monate, in denen Sie Arbeitslosengeld bezogen haben, werden jedoch nicht angerechnet. Sie müssen mindestens 35 Beschäftigungsjahre vorweisen, um die volle Grundrente zu erhalten.

Bei nur 33 Dienstjahren gibt es verschiedene Abzüge. Allerdings hat die Bundesregierung die Grundrente erneut begrenzt: Die volle Grundrente erhalten nur noch alleinstehende Rentner, deren monatliches Einkommen unter 1.250 Euro liegt.

Rente. Quelle: aussiedlerbote.de

Dazu gehören neben den Renteneinkünften auch die Mieteinnahmen. Für Ehepaare oder Lebenspartner liegt die monatliche Einkommensgrenze bei 1.950 Euro, wobei die Anspruchsberechtigten nicht mehr als 80 % des sogenannten Durchschnittseinkommens pro Jahr für den gesamten Zeitraum erhalten dürfen. Im Jahr 2022 sind es 38.901 €.

Wenn Sie ein höheres Einkommen haben, gibt es zwar immer noch einen Zuschlag, aber einen niedrigeren. Beispiel: Ein alleinstehender Rentner hat ein monatliches Einkommen von 1.450 €.

Einkünfte bis zu 1.250 Euro bleiben unberücksichtigt. Von dem Einkommen, das diesen Betrag übersteigt, werden 60 % auf die Grundrente angerechnet. In unserem Beispiel überschreiten 200 Euro die Einkommensgrenze, wovon 60 % 120 Euro sind. Der Zuschlag zur Grundrente wird um diesen Betrag gekürzt.

Rente. Quelle: aussiedlerbote.de

Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) schreibt in ihrem Merkblatt: "Die Höhe der Grundrente wird individuell berechnet. Es gibt keinen Mindestbetrag.

Es ist jedoch möglich, den Höchstbetrag zu berechnen - 441 Euro pro Monat. Der Rentner in unserem obigen Beispiel sollte also etwa 321 Euro zusätzlich zu seiner Grundrente erhalten.

Übrigens ist die maximale Grundrente in diesem Jahr von 418 EUR auf 441 EUR gestiegen. Die Grundrente wird automatisch aufgebaut. Es ist nicht erforderlich, einen Antrag bei der Rentenstelle zu stellen oder einen Antrag zu schreiben.

Quelle: aussiedlerbote.de

Das könnte Sie auch interessieren:

Mann hat sich den ganzen Körper tätowieren lassen, weil er sich nicht für gutaussehend hielt

Nachteile für Frauen: Was der Kita-Mangel in Deutschland bewirkt