Catharina, dass sie ein ernstes Problem mit ihrem Nachbarn hat: Er hat eine Garage direkt vor ihren Fenstern gebaut und ihr damit die Sonneneinstrahlung genommen. Was kann sie dagegen tun?
Wie ist eine solche Situation möglich? Im Allgemeinen ist es einem Eigentümer erlaubt, an der Grenze seines Grundstücks zu bauen. In Catharinas Fall wurde ihre Fensterwand auf der Grundstücksgrenze errichtet.
Normalerweise sollte sie 1,90 m von der Grundstücksgrenze entfernt sein, das ist die Regel. Da ihr Haus aber über 30 Jahre alt ist, ist es verjährt, sodass ihr Nachbar ihr das nicht mehr vorwerfen kann. Zweites Element: Es kann sein, dass ein Bau die Regeln des lokalen Bebauungsplans einhält, aber wegen des Verlusts der Sonneneinstrahlung eine sogenannte anormale Nachbarschaftsstörung verursacht. Wie kann man also diese Störung geltend machen?
Zunächst einmal muss man zu seinem Nachbarn gehen und versuchen, das Problem gütlich zu lösen, aber meistens wird er sein Bauwerk nicht abreißen. Wenn nichts passiert, mahnt man ihn per Einschreiben. Dann lässt man sich auf ein Verfahren wegen anormaler Nachbarschaftsstörung ein.
"Sie müssen einen Verlust der Sonneneinstrahlung nachweisen", bestätigt uns Christophe Nerot, Rechtsanwalt in einer auf Immobilienrecht spezialisierten Kanzlei in Karlsruhe. "Sie können ein Ingenieurbüro beauftragen, das den genauen Prozentsatz des Verlusts an Sonneneinstrahlung berechnet. Dafür gibt es mittlerweile Software.
Am effektivsten ist es jedoch, wenn Sie sich einen Anwalt nehmen und in einer einstweiligen Verfügung ein gerichtliches Gutachten beantragen. Der Sachverständige wird ebenfalls den Verlust der Sonneneinstrahlung berechnen, aber die Kraft dieses Gutachtens wird vor dem Richter stärker sein".
Quelle: Sudinfo
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