Eine Rentnerin aus der Schweiz erlebt einen kostspieligen Schock: Sie soll eine Busse von fast 2500 Franken zahlen – weil sie zu langsam fuhr. Wie konnte es so weit kommen?

Zürich – In der Regel werden Verkehrsbussen wegen überhöhter Geschwindigkeit ausgestellt. Doch in diesem ungewöhnlichen Fall ist es genau das Gegenteil: Eine 65-jährige Autofahrerin wurde gebüsst, weil sie zu langsam unterwegs war – und das kommt sie nun teuer zu stehen.

Die Frau fuhr im März dieses Jahres mit ihrem Auto auf einer gut ausgebauten Hauptstrasse, auf der eine Mindestgeschwindigkeit zwar nicht explizit ausgeschildert war, aber aufgrund der Verkehrsregeln eine gewisse Fahrweise erwartet wird. Laut dem Protokoll der Polizei sei sie mit nur etwa 35 km/h unterwegs gewesen – erlaubt wären 80 km/h. Das habe nach Angaben der Beamten zu gefährlichen Situationen geführt, weil andere Fahrzeuge plötzlich abbremsen oder riskante Überholmanöver einleiten mussten.

"Unverhältnismässig langsam"

Die Polizei sprach von einem „unverhältnismässig langsamen Fahren“, das den Verkehrsfluss erheblich behindert habe. Zudem soll die Fahrweise der Frau „unsicher“ gewirkt haben – ein Punkt, der laut Polizei zur genaueren Überprüfung ihrer Fahreignung führen könnte. Neben der Busse in Höhe von rund 2000 Franken kamen noch Gebühren und Verfahrenskosten hinzu, sodass sich der Gesamtbetrag auf fast 2500 Franken summiert.

"Ich wollte niemanden gefährden"

Die Betroffene zeigt sich überrascht und betroffen über das harte Vorgehen. Sie habe sich sicher gefühlt und lediglich „vorsichtig fahren“ wollen. „Ich wollte niemanden gefährden, sondern nur auf Nummer sicher gehen. Dass ich jetzt so bestraft werde, finde ich unfair“, sagte sie gegenüber lokalen Medien.

Juristische Grauzone

Der Fall wirft juristische Fragen auf: In der Schweiz gibt es zwar klare Tempolimits nach oben – doch was gilt eigentlich nach unten? Tatsächlich kann übermässig langsames Fahren als Verkehrsbehinderung oder sogar als Gefährdung eingestuft werden, wenn es ohne triftigen Grund erfolgt.

Ein Verkehrsanwalt erklärt: „Langsames Fahren ist nicht per se strafbar, doch wenn es ohne Not geschieht und andere gefährdet oder behindert, kann es sehr wohl geahndet werden.“ Besonders kritisch wird es, wenn Unsicherheiten im Fahrverhalten festgestellt werden – denn das könnte ein Hinweis auf eine eingeschränkte Fahrtauglichkeit sein.

Debatte über Senioren am Steuer

Der Fall entfacht erneut die Debatte über ältere Verkehrsteilnehmer und deren Fahrtüchtigkeit. Während viele Senioren über Jahrzehnte unfallfrei fahren, wird immer wieder gefordert, dass die Kontrollen strenger werden sollen – etwa durch regelmässige Fahreignungsprüfungen ab einem bestimmten Alter.

Für die 65-Jährige bleibt nun abzuwarten, ob sie gegen die Busse Einspruch einlegt – und wie die Behörden weiter mit dem Fall umgehen.

Das könnte Sie auch interessieren: