Die Rentenversicherung in Deutschland ist ein komplexes Thema, das viele Menschen beschäftigt – besonders diejenigen, die nach Jahrzehnten harter Arbeit und Beitragszahlungen in die Rentenkassen in den wohlverdienten Ruhestand gehen. Doch was passiert, wenn die eigene Rente nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, vor allem, wenn die Partnerin oder der Partner keine eigenen Rentenansprüche erworben hat?

36 Jahre eingezahlt – doch reicht das für zwei?

Stellen wir uns folgendes Szenario vor: Nach 36 Jahren harter Arbeit hat jemand regelmäßig in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt, und erwartet nun, im Ruhestand von dieser Rente zu leben. Die Rente ist dann zwar nicht üppig, aber immerhin gibt sie eine gewisse Sicherheit. Doch was ist, wenn die Partnerin – in diesem Fall die Frau – keine eigenen Beiträge zur Rentenkasse geleistet hat? Wie steht es um ihre finanzielle Absicherung im Alter?

In Deutschland basiert die gesetzliche Rentenversicherung auf einem „Beitragsbasierten System“, das heißt, die Höhe der Rente hängt direkt von der Anzahl der Beitragsjahre und den Beiträgen ab. Wer Jahrzehnten lang eingezahlt hat, kann sich grundsätzlich auf eine Rente freuen, die in der Regel für den eigenen Lebensunterhalt reicht, wenn auch nicht immer für einen luxuriösen Lebensstil.

Die Problematik der Partnerin ohne eigene Rentenansprüche

Wenn jedoch der Partner – in diesem Fall die Frau – keine eigenen Beiträge zur Rentenversicherung geleistet hat, stellt sich die Frage, wie ihre Absicherung im Alter aussieht. Hat sie Anspruch auf eine Witwenrente? Und reicht die Witwenrente tatsächlich, um den Lebensstandard aufrechtzuerhalten? Diese Fragen werden vor allem von Menschen gestellt, die in einer klassischen „Hausfrauen-Ehe“ leben oder in denen der Partner für den Lebensunterhalt arbeitet, während die Frau zu Hause bleibt und sich um Kinder, Haushalt oder andere familiäre Verpflichtungen kümmert.

Grundsätzlich hat die Frau als Ehepartnerin Anspruch auf eine Witwenrente, wenn der Mann verstirbt. Diese ist jedoch nicht hoch, sondern liegt in der Regel bei etwa 55% der Rente des verstorbenen Partners, was für viele Haushalte nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu decken, vor allem, wenn der Rentner aufgrund seiner langjährigen Beitragszahlung nur eine durchschnittliche Rente erhält.

Private Vorsorge als Ausweg

Die gesetzliche Rente allein wird immer weniger ausreichen, um den Lebensstandard im Alter zu sichern. Besonders in Fällen wie diesem, in denen ein Partner keine eigenen Rentenansprüche hat, ist eine private Altersvorsorge ein wichtiger Baustein. Riester-Rente, betriebliche Altersvorsorge oder private Rentenversicherungen bieten Möglichkeiten, die Lücke zwischen gesetzlicher Rente und gewünschtem Lebensstandard zu schließen.

Doch auch hier gibt es Hürden: Wer nie in eine private Altersvorsorge investiert hat, wird im Alter von diesen zusätzlichen Einkommensquellen wenig profitieren. Es ist daher ratsam, bereits in jungen Jahren für das Alter vorzusorgen – sowohl für den eigenen Ruhestand als auch für den des Partners.

Fazit: Die Zukunft der Rente

Es ist völlig verständlich, dass sich jemand nach 36 Jahren im Arbeitsleben fragt, ob die Rente ausreicht, wenn er sich vorstellt, dass er diese mit einem Partner teilen muss, der keine eigenen Rentenansprüche erworben hat. Die gesetzliche Rentenversicherung kann im Alter eine Grundsicherung bieten, doch für viele reicht diese nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten.

Deshalb ist es wichtig, nicht nur auf die gesetzliche Rente zu setzen, sondern auch auf private Altersvorsorge. Wer bereits frühzeitig in private Rentenversicherungen oder andere Vorsorgemodelle investiert hat, kann sich und seinem Partner auch im Ruhestand eine bessere finanzielle Absicherung ermöglichen.

Letztlich ist es ratsam, sich rechtzeitig mit der eigenen Altersvorsorge auseinanderzusetzen und auch die Vorsorge des Partners zu berücksichtigen. Denn das Rentensystem in Deutschland ist auf individuelle Beitragszahlungen ausgelegt – und wer keine eigenen Beiträge geleistet hat, muss sich selbst darum kümmern, wie er den Lebensunterhalt im Alter sichern kann.

Das könnte Sie auch interessieren: