Viele Hobbygärtner nutzen die letzten Sonnentage, um ihr Haus und ihren Garten auf die kälteren Monate vorzubereiten.

Allerdings sollten die örtlichen Vorschriften nicht außer Acht gelassen werden. Die Nichteinhaltung kann mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

In Deutschland darf man zum Beispiel zu bestimmten Zeiten den Rasen nicht mähen.

Aufgrund der Arbeit und der täglichen Pflichten bleibt oft nur am Wochenende Zeit für die Gartenarbeit.

Rasenmähen. Quelle: aussiedlerbote.de

Bevor Sie jedoch den Rasenmäher anwerfen, sollten Sie kurz prüfen, ob die Gartenarbeit im Moment überhaupt erlaubt ist.

Rasenmäher, Gebläse und andere laute Geräte können schnell zu einer Lärmquelle für die Nachbarn werden.

Diese Gartengeräte sollten daher während der Ruhezeiten sowie an Sonn- und Feiertagen ausgeschaltet bleiben. Die allgemeine Ruhezeit ist von 20.00 Uhr bis 7.00 Uhr morgens. Außerdem gibt es eine Mittagspause.

Am besten erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde nach den genauen Ruhezeiten. Wenn Sie die genauen Zeiten nicht kennen oder ignorieren, können Sie mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 EUR belegt werden.

Und Rasenmähen ist nicht das Einzige, was ein Bußgeld nach sich ziehen kann. So erleichtern beispielsweise Pestizide und chemische Unkrautbekämpfungsmittel die Arbeit im Garten, ihre Verwendung ist jedoch verboten.

Rasenmähen. Quelle: aussiedlerbote.de

Die Pestizide sickern in den Boden und können so das Grundwasser vergiften.

Auch das Beschneiden von Sträuchern ist eingeschränkt. Das Schneiden von Hecken ist während einer bestimmten Zeit erlaubt und zu anderen Zeiten gesetzlich verboten.

Der Grund dafür sind die vielen Brut- und Nistplätze für Vögel und Insekten in den Pflanzen. Eine weitere gefährliche Tätigkeit, die Entsorgung von Gartenabfällen, kann zu Geldstrafen führen.

Es ist nicht ungewöhnlich, dass Gartenabfälle einfach in der Natur entsorgt werden, was ihr sehr schadet. Dies führt zur Verschmutzung von Grundwasser, Boden und Gewässern.

Je nach Menge und Zustand kann das Bußgeld für die illegale Entsorgung von Gartenabfällen bis zu 2.500 Euro betragen.

Quelle: aussiedlerbote.de

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